» Gehaltspfändung

Mit der Kundin wurde über den Prioritätsgrundsatz zwischen Abtretungserklärung und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen im Rahmen der Lohnpfändung gesprochen. Des Weiteren wurde das arbeitsvertragliche Abtretungsverbot angesprochen. Die grundsätzlichen Berechnungsweisen zur Erlangung pfändbaren Arbeitseinkommens wurden dargestellt.

Am Ende des Gesprächs war die Kundin so gut informiert, dass sie sich für den unabdingbaren Kontakt mit einem Inkassounternehmen gewappnet fühlte.

 

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ADO Metall, Metallwarenfabrik, Geeste // Bäckerei Hardt, // Frisch GmbH & Co. KG, Neusäß //

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